Es gibt zwei Arten Energieausweis, die gesetzlich verpflichtend sind:
… der Bedarfsausweis
- für Wohngebäude, Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt
- Ausnahmen: Denkmalgeschützte Gebäude und Baudenkmäler
- Immobilien aber Förderung zwecks energetischen Sanierungen
… der Verbrauchsausweis
- Immobilien die nach 1977 erstellt wurden
- Mehrfamilienhäuser mit mehr als 5 Wohneinheiten
- gewerbliche Immobilien